Am 01. Januar 2002 ist das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz in Kraft getreten (BGBl. 2001 I, 3138ff.). Am 1.8.2002 ist das zweite Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten (BGBl. I 2002, 2674). Es hat in diesem Zusammenhang einige für den Bereich des Arzthaftungsrecht relevante Veränderungen gegeben.
Die Neuregelungen haben wir für Sie als PDF-Datei vorbereitet. Bitte klicken Sie HIER, um die Fassung einsehen zu können. Sie finden dort alle Erklärungen zu den Haftungsfragen.
Wir bedanken uns bei Herrn RA Jürgen Korioth (http://www.korioth.de/) für die detaillierte Ausarbeitung und die Überlassung zu unserer Verwendung.