Presseerklärung VDÄÄ zum BGH-Urteil bezgl. Korruption in der Ärzteschaft
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„Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Annahme von Geschenken der Pharmaindustrie zur
Beeinflussung des Kassenarztes in der Behandlung seiner Patienten keine strafwürdige Bestechung
oder Vorteilsnahme darstellt. Kassenärzte dürfen sich also auch weiterhin bei der Behandlung ihrer
Patienten mit bestimmten Produkten von der Industrie honorieren lassen. Der Patient erfährt nichts
von dieser Beeinflussung. Ein Skandal!…“