Referentenentwurf zum neuen Patientenrechtegesetz
Der erste Entwurf zum neuen Patientenrechtegesetz ist da!
Mitte Januar haben die zuständigen Ministerien den Referentenentwurf zum neuen Patientenrechtegesetz veröffentlicht. Wir als Patientenverband sind einigermaßen enttäuscht darüber, dass nicht deutlich mehr für die Verbesserung der Situation behandlungsgeschädigter Menschen getan wurde. Aber das letzte Wort ist noch nicht gesprochen, wir werden uns auch weiter aktiv in die Debatte einmischen!
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Ich unterstütze Patientenrechte bei groben Behandlungsfehlern mit eigener, Jahre währender Einzelerfahrung, durchgestanden i.d.Reihenfolge bei:
niedergelassenem Facharzt, nachfolgendem Krankenhaus, Krankenkasse, MDK, Landesärztekammer-Schlichtung (nebst Vorsitz und Gutachten), Landgericht, Arbeitgeber, Arzthaftpflichtversicherer, Betriebsrentenvers., Deutsche Rentenversicherung (Regressabt.) - und bis jetzt drei Fachanwälten dazu.
Eine Lebensaufgabe mit sehr langen Atemreserven, zu der ein Referentenentwurf mangels zu unterstellender Praxiserfahrung der Referenten und aufgrund massiver Lobbyarbeit der in die Pflicht zu nehmenden vorbez. Fachgremien allenfalls eine Maus gebähren wird. Wetten ?